Ehrenamtlich engagierte Nachbarschaftshilfe

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie sich als Nachbarschaftshelfer/-in engagieren können.
Mit der folgenden Übersicht können Sie sich per Click in den jeweiligen Bereich navigieren.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Engagierte Einzelpersonen unterstützen pflegebedürftige Menschen ganz in ihrer Nähe bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen. Sie ermöglichen ihnen mit dieser Hilfe möglichst lange am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.

Tätigkeiten eines Nachbarschaftshelfenden

  • Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen, bei Spaziergängen …
  • Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich
  • Kommunikation, Anregung und Unterstützung bei Hobbys und bei sozialen Kontakten

Die Voraussetzung

Welche Voraussetzungen müssen Nachbarschaftshelfende erfüllen?

  • Volljährigkeit
  • Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern, in enger Nachbarschaft der pflegebedürftigen Person
  • Der Nachbarschaftshelfende darf:
  • nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person leben
  • nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein
  • nicht Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI der pflegebedürftigen Person sein
  • Absolvierung eines Grundkurses von 8 Stunden sowie alle 2 Jahre einen Aufbaukurs von 6 Stunde

Was müssen Nachbarschaftshelfende beachten?

  • Pflegebedürftige erhalten monatlich bis zu 131 Euro
  • Aufwandentschädigung: max. 8 Euro/Stunde, für bis zu 2 Pflegebedürftige max. 25 Stunden/Monat (200 Euro)
  • Für die Abrechnung: Registrierung bei der Gesamtregistrierungsstelle erforderlich

 

Welche Aufgabe haben die Servicestellen?

Ihr Pflegestützpunkt in der Nähe ist Servicestelle für Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie interessierte ehrenamtlich engagierte Nachbarschaftshelfende.

Die Sozial- und Pflegeberatenden in den Pflegestützpunkten informieren, beraten und unterstützen Sie.

Beratung rund um die Themen:

    • Kursangebote
    • Abrechnung mit den Pflegekassen
    • Registrierung
    • Vermittlung und Beratung pflegebedürftiger Nachbarn
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • und vieles mehr

Wie werde ich Nachbarschaftshelfende/r ?

Informieren Sie sich hier oder in Ihrem Pflegestützpunkt

  • Anmelden zum Grundkurs oder Aufbaukurs
  • Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK)
  • Ausfüllen der Erklärung zur Ausübung des Ehrenamtes
  • Registrieren lassen
  • Abrechnen

1. Der Grundkurs
Die Anerkennung als Nachbarschaftshelfende/r erfordert einen kostenfreien Grundkurs von 8 Unterrichtsstunden. Er ermöglicht das Ausüben der Nachbarschaftshilfe für 2 Jahre. Zur Fortführung der Nachbarschaftshilfe benötigen Sie alle 2 Jahre einen Aufbaukurs.

Inhalte des Grundkurses:

  • gibt Orientierung in der neuen Rolle als Nachbarschaftshelfende/r
  • vermittelt allgemeine Kenntnisse zu Krankheitsbildern und zum Umgang mit Pflegebedürftigen
  • informiert zum Verfahren der Abrechnung mit den Pflegekassen

Sie können wählen zwischen:


2. Der Aufbaukurs

Für die Weiterführung der Nachbarschaftshilfe benötigen Sie alle zwei Jahre einen kostenfreien Aufbaukurs. Dieser umfasst insgesamt 6 Unterrichtsstunden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Servicestellen wenden.

Inhalte des Aufbaukurses:

  • Erfahrungsaustausch
  • Wissensvermittlung
  • Informationsvermittlung

Sie können wählen zwischen:

  • den passenden Angeboten der Pflege- und Krankenkassen, der Kommunen und des Ministeriums
  • den Angeboten der Pflegstützpunkte im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
  • einem Kursangebot der Volkshochschulen - die Anmeldung erfolgt über Ihren Pflegestützpunkt


3. Das Institutionskennzeichen (IK)

Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse wird ein Institutskennzeichen (IK) benötigt.
Das Institutionskennzeichen beantragen Sie im Rahmen Ihres Grundkurses bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) in Sankt Augustin.

Nach einigen Tagen werden Sie ein Schreiben von der ARGE IK mit der Bitte um Prüfung Ihrer Daten erhalten.

  • Angaben in diesem Schreiben auf Richtigkeit prüfen
  • Unterlagen an die ARGE IK zurücksenden
  • nach Erhalt > Übermittlung Ihres Institutionskennzeichen durch die ARGE IK

Wichtiger Hinweis: Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, denken Sie bitte immer daran, die ARGE IK darüber zu informieren.


4. Die Erklärung

Sie haben die Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ausgefüllt und unterschrieben.
Nach Erhalt Ihres Institutionskennzeichens von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) ergänzen Sie dieses bitte in der Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe.

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere Ausfüllhilfe für die Formulare der Nachbarschaftshilfe


5. Die Registrierungsunterlagen

Die AOK Nordost ist von den Landesverbänden der Pflegekassen als Gesamtregistrierungsstelle für ehrenamtlich engagierte Nachbarschaftshelfende in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt.

  • Die Registrierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung der Aufwandspauschale mit den Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Es erfolgt keine Veröffentlichung oder Weiterleitung der Daten an Dritte.

6. Die erstmalige Registrierung

Bei erstmaliger Registrierung ist einzureichen:

  1. Nachweis über den absolvierten Grundkurs
  2. die Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe mit Institutionskennzeichen (IK) 

Richten Sie die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an:


7. Die Fortschreibung der Registrierung

Für die Fortschreibung der Registrierung muss aller 2 Jahre ein Aufbaukurs erfolgen.

Bei Fortschreibung ist einzureichen: Nachweis über den absolvierten Aufbaukurs

Richten Sie die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an:

 

Wie kann die erbrachte Leistung abgerechnet werden?

Finanzierung und Beratung:

  • Aufwendungen können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden
  • Pflegebedürftigen stehen monatlich bis zu 131 Euro für Unterstützungsleistungen zur Verfügung
  • Beratung durch die Servicestellen für Pflegebedürftige und Nachbarn empfohlen

Kostenabstimmung:

  • Kosten werden direkt zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshelfenden abgestimmt (max. 8 Euro/Stunde)

Direkt Abrechnung mit der Pflegekasse:

  • Pflegebedürftige können ihren Anspruch an den Nachbarschaftshelfenden abtreten

Abrechnungsunterlagen:

Leistungsnachweis + Rechnung

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere Ausfüllhilfe für die Formulare der Nachbarschaftshilfe

Wichtige Formulare für Nachbarschaftshelfende